Einmal Saubermachen bitte! Ob für die regelmäßige Reinigung Ihres Haushalts oder für gelegentliche Reinigungsaufgaben, wir sind für Sie da und nehmen besondere Rücksicht auf Ihre persönliche Umgebung.
Unsere Leistungen:
Wussten Sie, dass Sie als privater Haushalt beim Finanzamt einen Teil unserer haushaltsnahen Dienstleistungen von Ihrer Einkommensteuer in Abzug bringen können? Zu den steuerbegünstigten Dienstleistungen zählen alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, also auch Reinigungsdienstleistungen und Grünflächenpflege, die im Haushalt des Steuerpflichtigen (Mieter oder Eigentümer) erbracht werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!